Kardinal


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Kardinäle werden vom Papst berufen, in der Regel sind es Bischöfe. Sie nehmen innerhalb der katholischen Kirche (siehe Katholische Kirche) nach dem Papst den höchsten Rang ein. Sie sind Berater und Gehilfen des Papstes.

Zusammen bilden alle Kardinäle das Kardinalskollegium, das seit 1059 die Papstwahlen durchführt (siehe Konklave). Alle Kardinale, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind wahlberechtigt. Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle soll 120 nicht überschreiten.

Bei feierlichen Anlässen tragen Kardinäle scharlachrote Gewänder. Sie werden mit dem Titel »Eminenz« angesprochen.