Jurisdiktionsprimat


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Volle, höchste und universale Gewalt des Papstes, die in der umstrittenen »Dogmatischen Konstitution Pastor aeternus« des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) niedergelegt und vom Zweiten Vatikanischen Konzil bestätigt wurde.

Ausgehend von der unmittelbaren Verleihung der Vollmachten durch Christus an Petrus, „den er an die Spitze der übrigen Apostel gestellt hat“, übt der Papst dieses Amt aus. Dieser Primat ist damit für das katholische Kirchenbewusstsein ein Strukturelement, das im ökumenischen Gespräch nicht zur Diskussion steht und ohne das eine volle Kirchengemeinschaft nicht möglich ist.

Das Zweite Vatikanum hat die Primatslehre durch die Lehre vom Bischofsamt und Bischofskollegium ergänzt, das mit und unter dem Papst, gleichfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche ist. Doch gegen die Urteile des Bischofs von Rom ist an keine höhere Instanz zu appellieren, auch nicht an ein Ökumenisches Konzil.