Gewaltverzicht ist die Nichtanwendung von militärischer Gewalt als Mittel der nationalen Politik. Bis nach dem 1. Weltkrieg nahmen die Staaten das »Recht zum Krieg« in Anspruch, sofern nicht besondere Verträge Beschränkungen auferlegten. Nach dem 2. Weltkrieg erweiterten die Vereinten Nationen ihre Satzung um das allgemeine Kriegsverbot; es umfasst jede Form der Gewaltanwendung und die Drohung ..Read more