Es handelt sich um eine Stadt, in der das Asylrecht (siehe Asyl) galt und somit ein Verfolgter nicht mehr körperlich verletzt oder gar getötet werden durfte. In Dtn 4,41-43 werden drei ostjordanische Städte (Bezer,Ramot; Golan) angeführt, nach 1.Chr 6,42 zählt auch Hebron als solche, zudem Sichem (Jos 21,21), Kedesch (Jos 20,7) und andere mehr.