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Freigelassener


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Freigewordener Sklave

Nach dem AT soll im Sabbatjahr und im Jubeljahr, d.h. alle sieben und alle fünfzig Jahre eine Freilassung stattfinden (Ex 21,2; Lev 25,39-41).

In Apg 6,9 werden »Libertiner« (vom lat. libertinus: Freigelassener) erwähnt, die in Jerusalem eine Synagogengemeinde bildeten. Es handelt sich vermutlich um Juden, die aus römischer Kriegsgefangenschaft freigelassen worden sind.




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    • Vigil
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