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Freigelassener


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Freigewordener Sklave

Nach dem AT soll im Sabbatjahr und im Jubeljahr, d.h. alle sieben und alle fünfzig Jahre eine Freilassung stattfinden (Ex 21,2; Lev 25,39-41).

In Apg 6,9 werden »Libertiner« (vom lat. libertinus: Freigelassener) erwähnt, die in Jerusalem eine Synagogengemeinde bildeten. Es handelt sich vermutlich um Juden, die aus römischer Kriegsgefangenschaft freigelassen worden sind.




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      Jede Ordensgemeinschaft lebt nach bestimmten Regeln. Doch es gibt auch bestimmte Gewohnheiten, seit jeher die allgemeinen Regeln ergänzten oder veränderten. So erlaubt bereits die Regel des hl. Benedikt (siehe Benediktiner) ausdrücklich die Existenz lokal verschiedenen Gewohnheitsrechts der einzelnen Klöster. Große monastische Reformzentren wie Cluny gewannen ihren Einfluss vor allem auch durch Verbreitung ihrer Consuetudines. Eine ..Read more

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