lateinisch consentire: übereinstimmen
Der Ehekonsens wird im Normalfall durch das Ja-Wort der Brautleute vor dem Pfarrer und zwei Zeugen zum Ausdruck gebracht. Er umschließt den Willen zur Unauflöslichkeit und Ausschließlichkeit der Ehe sowie zur sexuellen Gemeinsamkeit, die auch auf die Zeugung von Nachkommen ausgerichtet ist.
Erste Auskunft Religion, Benno-Verlag