Ehebruch (Bibel)


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Da ein Mann nach alttestamentlichem Recht die Mehrehe gestattet war (Gen 30,1-22), konnte er mit einer sexuellen Beziehung zu einer anderen verheirateten Frau nur deren Ehe brechen, nicht aber die eigene. In diesem Fall wurde das »Besitzrecht« des Ehemanns angetastet und die Reinheit der Nachkommenschaft gefährdet. Nach der Tora wurden bei den Israeliten Ehebrecher und Ehebrecherinnen in der Regel durch die Steinigung hingerichtet. Vergewaltigte ein Mann eine verheiratete oder verlobte Frau, wurde nur der Mann hingerichtet (Dtn 22,22-27).

Jesus erweiterte den Begriff des Ehebruchs. Ihm genügen die Bestimmungen der Tora nicht. So kann auch der Mann seine eigene Ehe brechen (Mk 10,11); und das nicht nur durch tatsächliche sexuelle Kontakte, sondern allein schon durch das begehrliche Ansehen der Frau. Auf diese Weise wird der Ehebruch im Herzen vollzogen.

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