von mittelhochdeutsch ewe = Gesetz
Lebensgemeinschaft eines Mannes mit einer Frau, die von der Gesellschaft oder der Kirche anerkannt ist. Das NT sieht die Ehe als Bild für die Verbindung Christi mit der Kirche. Daraus leitet die katholische Kirche die Unauflöslichkeit der Ehe ab. Die Ehe gehört in der katholischen Kirche zu den sieben Sakramenten, das sich die Eheleute vor dem zuständigen Pfarrer und vor zwei Zeugen spenden und das nur durch den Tod gelöst werden kann. Die Eheschließung schließt das Versprechen ein, den Partner als Mann bzw. Frau anzunehmen und ihm (oder ihr) die Treue zu halten in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und in Krankheit. In Deutschland ist die standesamtliche Trauung Voraussetzung für die kirchliche Eheschließung.