Blasiussegen


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Am 3. Februar begeht die katholische Kirche das Fest des heiligen Blasius, der zu den »Vierzehn Nothelfern« gezählt wird. In der Volksfrömmigkeit ist Blasius durch den Blasiussegen verankert, der an seinem Festtag im Gottesdienst bzw. nach den Messen am Fest »Darstellung des Herrn« (früher: Mariä Lichtmess) am 2. Februar erteilt wird. Mit zwei gesegneten und in Form des Andreaskeuzes gekreuzten Kerzen, die der Priester vor Gesicht und Hals der zu Segnenden hält, spricht er: »Auf die Fürsprache des heiligen Blasius bewahre dich der Herr vor Halskrankheit und allem Bösen. Es segne dich Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist. Amen.«
Der Ursprung dieses Segens geht auf eine Legende zurück, nach der Blasius im Gefängnis einem Jungen, der eine Fischgräte verschluckt hatte, durch sein Gebet vor dem Erstickungstod bewahrte.
Die Segnungen am Blasiustag (u.a. Wasser, Brot, Wein, Früchte) sind wie der heute noch übliche Blasiussegen im 16. Jahrhundert entstanden. Ein erstes Segensgebet ist für das 7. Jahrhundert überliefert. Das deutschsprachige Benediktionale von 1978 bindet den Blasiussegen in die Messe oder einen Wortgottesdienst ein, um ein magisches Missverständnis zu unterbinden. Der Empfänger soll sich in die Heilszusage Gottes und in seine Fürsorglichkeit eingebunden erfahren.

Bauernregel: St.Blasius stößt dem Winter die Hörner ab.