Wappen entstammen dem Rittertum und dienten ursprünglich zur Unterscheidung der Krieger. Erst als sich die Wappen zu Eigentums-, Herrschafts- und Hoheitszeichen entwickelt hatten, wurden sie auch im kirchlichen Bereich genutzt (ab dem 13. Jahrhundert). Geistliche und geistliche Gemeinschaften führten sie im Siegel und brachten sie an Denkmälern, in Kirchen und auf Geräten an.
Heute finden sich die Wappen von Bischöfen und Kardinälen meist auf wichtigen Dokumenten und amtlichem Briefpapier. Kreuz und Prälatenhut über dem Schild lassen das Wappen als das eines Kirchenmannes erkennen. Ob es sich um einen Bischof oder Kardinal handelt, zeigen die Farbe des Hutes (grün: Bischof, rot: Kardinal) sowie die Quasten, die beidseitig am Hut hängen. Das Wappen eines Bischofs hat sechs, das eines Erzbischofes zehn und das eines Kardinals 15 Quasten auf jeder Seite. Außerdem enthalten die Wappen den selbst gewählten, meist biblischen Wahlspruch des Wappeninhabers.
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