Jizya [gespr. Dschisya] (von arab. jazâ = »Belohnung«, »Zahlung«) ist die nach Qur’ân (siehe Koran) 9:29 den Nichtmuslimen auferlegte Kopfsteuer, die in etwa das Gegenstück zur islamischen siehe Zakat (Almosen, Sozialabgabe) darstellt, die Muslime entrichten müssen. Als Gegenleistung für die jizya ist der muslimische Staat verpflichtet, den Nichtgläubigen Schutz und Sicherheit und die nach Maßgabe ..Weiter lesen