Apostolische Kammer


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Das Amt, dem der Kardinal-Kämmerer vorsteht (siehe Camerlengo) hat die Aufgabe, die Güter und Rechte des Heiligen Stuhls (siehe Heiliger Stuhl) in der Zeit der Vakanz zu verwalten und wahrzunehmen. Das Amt geht bis auf das 5. Jh. zurück.

Mit „Kardinal-Kämmerer“ Cencio Savelli, (nachmaliger Papst Honorius III. – 1215-1227) beginnt die Reihe der Kardinal-Kämmerer, die für die Wirtschaftsführung des päpstlichen Hofes und das Personal der Kurieverantwortlich waren. Gregor X. bestimmt 1274, dass der Kämmerer sein Amt in der Zeit der Vakanz nicht verliert. Im 19. Jh., mit Ende des Kirchenstaates, verlor die Apostolische Kammer , die jetzt vor allem Gerichtshof war, ihre Befugnisse. Von Pius X. neu geordnet, übt sie heute ihre rechtlichen Befugnissen nur für die Zeit der Sedisvakanz aus.