Das Akolythenamt war vom 3. Jahrhundert an die vierte Stufe der sogenannten niederen Weihen und damit eine Vor- und Durchgangsstufe zur Priesterweihe. In der Regel erfüllten Ministranten den Dienst des Akolythen. Mit dem neuen Kirchenrecht (1983) wurde dieser Dienst neu geregelt. Der Akolyth ist jetzt beauftragt, in der Messfeier den Altardienst zu versehen, die heilige Kommunion als außerordentlicher Spender auszuteilen und die eucharistische Anbetung zu leiten. Seine Beauftragung geschieht innerhalb eines Gottesdienstes durch den Bischof. Die jeweiligen Bischofskonferenzen und Ortsbischöfe haben Regelungen zur konkreten Ausführung der Dienste erlassen, die in jeder Diözese nachgefragt werden können.
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