Erstgeburtsrecht


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hebräisch: mischpat habechora

Das Erstgeburtsrecht war das Recht des erstgeborenen Sohnes auf das Eigentum des Vaters. Das Land des Vaters (und der Besitz) wurde auf den ältesten Sohn übertragen, von dem man annahm, dass er es am besten verteidigen konnte. Die weiblichen und jüngeren männlichen Geschwister des Ältesten waren dabei vom Erbe ausgeschlossen.

Im alten Israel war das Erstgeburtsrecht in doppelter Hinsicht bedeutsam. Zum einen hatte der erste Sohn eine rechtlich bevorzugte Stellung. Er erhielt den Doppelanteil vom Erbe seines Vaters (Dtn 21,17), als Entschädigung für die auf ihn übergehenden Pflichten. Zu diesen Pflichten gehörte vor allem die Sorge für die Witwe und für die unmündigen Kinder.

Weiterhin galt, dass alle männlichen Erstgeburten von Mensch und Tier Gott gehörten (Ex 13,2). Als Zeichen dafür wurden die männlichen Erstgeburten des koscheren Viehs Gott als Opfer dargebracht. Beim Menschen wurde der Erstgeborene durch ein Ersatzopfer ausgelöst. Das konnte bei jedem Priester im Land geschehen (z.B. Lk 2,21-40).