lateinisch: vermischte Sache
Die Bezeichnung »res mixta« stammt aus dem deutschen Staatskirchenrecht und bezeichnet Sachgebiete, die in gemeinsamer Verantwortung des Staates und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften liegen.
Zu den klassischen Sachgebieten mit gemeinsamer Verantwortung zählen:
- der Religionsunterricht
- die Ausbildung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern an Theologischen Fakultäten
- die Militärseelsorge
- die Gefängnisseelsorge
- die Kirchensteuer
Diese Regelung stellt einen Kompromiss zwischen der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche einerseits und dem Wunsch nach gleichmäßiger Förderung aller Religionen und Weltanschauungen andererseits dar.