Jede Ordensgemeinschaft lebt nach bestimmten Regeln. Doch es gibt auch bestimmte Gewohnheiten, seit jeher die allgemeinen Regeln ergänzten oder veränderten. So erlaubt bereits die Regel des hl. Benedikt (siehe Benediktiner) ausdrücklich die Existenz lokal verschiedenen Gewohnheitsrechts der einzelnen Klöster.
Große monastische Reformzentren wie Cluny gewannen ihren Einfluss vor allem auch durch Verbreitung ihrer Consuetudines.
Eine Unterart der Gewohnheit, jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit, bildet die Observanz.