Den Toten von Krieg und Gewaltherrschaft gilt dieser Tag als Gedenktag in Deutschland. Nach Ende des 1. Weltkrieges regte der Volksbund an, einen nationalen Trauertag einzurichten. Der Volksbund ist zugleich Träger dieses Gedenktages.
1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt. 1926 entschied man sich dann, den Volkstrauertag regelmäßig am 5. Sonntag vor Ostern, Reminiscere, zu begehen. 1933, nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, wurde aus dem »Volkstrauertag« der »Heldengedenktag«. Die inhaltliche Bedeutung bezog sich nun auf die Verherrlichung der »Helden« und nicht mehr auf die Trauer um die Gefallenen. Im Jahre 1948 gelang es dem Volksbund die Tradition des Volkstrauertages in alter Form wieder aufzunehmen. Die erste zentrale Veranstaltung wurde zwei Jahre später im Plenarsaal des Bundestages in Bonn abgehalten. Um sich von der Tradition des »Heldengedenktages« abzusetzen, wurde 1952 entschlossen den Volkstrauertag künftig am 2. Sonntag vor dem 1. Advent zu begehen.