Einheitsübersetzung


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Die Einheitsübersetzung heißt so, weil sie im gemeinsamen Auftrag der katholischen Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, des Bischofs von Luxemburg, des Bischofs von Lüttich und des Bischofs von Bozen-Brixen herausgegeben wird. Sie ist heutzutage vor allen Dingen im katholischen Raum weit verbreitet und bekannt, zumal sie auch den liturgischen Textausgaben zugrunde liegt.

Mit dem Namen »Einheitsübersetzung« wird gelegentlich Falsches assoziiert. Er hat nichts damit zutun, dass der Bibeltext hier gelegentlich vereinheitlichend übersetzt wurde. Sie ist auch nicht, wie oft vermutet, als ökumenische (siehe Ökumene), also der Einheit der Christen dienende Übersetzung gedacht. Vielmehr bezieht sich der Begriff Einheitsübersetzung darauf, dass ein einheitlicher Bibeltext für Katechese, Schule, Liturgie etc. in den deutschsprachigen katholischen Bistümern erstellt werden sollte, damit sich wichtige biblische Aussagen den Menschen einprägen können.

Der oft mit der Einheitsübersetzung assoziierte ökumenische Aspekt ist bei der eigentlichen Übersetzungsarbeit durch evangelische und katholische Übersetzer verwirklicht worden, dann aber auch dadurch, dass zumindest der Text des Neuen Testamentes (siehe NT) und der Psalmen auch vom Rat der Evangelischen Kirchen in Deutschland (siehe EKD) genehmigt wurde, so dass diese Teile als ökumenischer Text gelten können. Seit 1980 ist die Einheitsübersetzung auch für den Gebrauch in der evangelischen Kirche freigegeben und wird insbesondere in ökumenischen Veranstaltungen neben der Lutherbibel verwendet.

Die eigentliche Übersetzung versucht zwei Vorgaben zu realisieren: Einerseits will sie eine möglichst genau am Urtext orientierte Übersetzung sein, andererseits muss sie als liturgisch und katechetische Textfassung klar und verständlich bleiben. Die Spannung die daraus entsteht, schlägt sich in der Übersetzung so nieder, dass manche Passagen freier, andere wörtlicher übersetzt sind.

Der Abschluss einer Revision der Einheitsübersetzung wurde für 2011 erwartet, ein kirchliches Genehmigungsverfahren schließt sich an. Die EKD wirkt an der Revision der Einheitsübersetzung nicht mit.

siehe Bibelübersetzungen