Gerechtigkeit (Islam)


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Als einer statutarischen, d.h. auf der Grundlage von Recht und Gesetz sich gründenden Religion, kommt im Islam dem Begriff der »Gerechtigkeit« (arab. ’adl) und dem gerechten Handeln eine große Bedeutung zu. Gerechtigkeit ist das Gegenstück zu »Frevel« (zulm), dem Unrecht, der Willkür und der Gewalttätigkeit. Gott (Allâh) will für niemanden Unrecht (Qur’ân 3:108, 40:31) und auch selbst den Menschen kein Unrecht zufügen (Qur’ân 3:182, 8:51, 22:10 etc.). Gott befiehlt, das Rechte zu tun (Qur’ân 16:90) und sandte seine Propheten (rusul [Sing. ras?l]), um Recht und der Gerechtigkeit zu schaffen. Gott liebt die, die gerecht handeln (Qur’ân 49:9) und forderte auch Muhammad (siehe Mohammed) auf, Gerechtigkeit walten zu lassen (Qur’ân 5:42). Aus diesem Grunde wird auch Gott beim Jüngsten Gericht [siehe Jüngstes Gericht (Islam)] gerecht entscheiden, so dass niemandem Unrecht geschieht (Qur’ân 10:54).

Gerechtigkeit stützt sich auf die korrekte und untadelige Anwendung der rechtlichen Bestimmungen der Religion (ohne Recht keine Gerechtigkeit), dieweil Barmherzigkeit (rahma) eine menschliche Eigenschaft darstellt, die in der Bereitschaft zum Vergeben und im Erzeigen von Wohltaten zum Ausdruck kommt. Menschliches Fehlverhalten lässt sich allein durch Beweise der Barmherzigkeit aber nicht wieder gutmachen, sondern bedarf einer Beurteilung nach den Maßgaben des Gesetzes, und hier wiederum nach jenen der Gerechtigkeit. Dennoch ist der Mensch gefordert, Barmherzigkeit zu erzeigen, auch wenn es letztlich Gott alleine ist, dem wahre Gerechtigkeit zukommt.

siehe Barmherzigkeit (Islam), siehe Buch und Gesetz (Islam), siehe Nächstenliebe (Islam)