Jüngstes Gericht (Islam)


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In der siehe Eschatologie (Lehre vom Endschicksal des einzelnen Menschen und der Welt) teilt der Islam zusammen mit dem Christentum die Vorstellung von der siehe Auferstehung der Menschen am Ende der Zeiten und dem damit verbundenen »Gericht Gottes« oder »Jüngsten Gericht« (arab. yaum ad-dîn).

Im Qur’ân wird das Ereignis »Tag des Gerichts« (S?ra 1:4, 37:20, 82:15, 82:17f), »Tag der Entscheidung« (37:21, 44:80, 78:17 etc.) und »Tag der Abrechnung« (38:16, 38:26; 38:53) genannt. An diesem Tag wird Gott (Allâh) die Menschen zur Rechenschaft ziehen, sie aufgrund ihrer guten und bösen Taten aburteilen (13:40, 26:113, 88:26) und dem Paradies (janna) resp. der Hölle (jahannam) zuführen (69:18-37, 84:7-15). Während des Gerichts (dîn) können Engel, Heilige oder Gerechte Fürbitte (shafâ’a) zugunsten des zu Richtenden einlegen, doch ist diese nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis Gottes möglich (2:255, 10:3, 19:87, 20:109, 21:28, 34:23). Polytheisten (solche, die der Vielgötterei huldigen) sind davon ausgeschlossen (10:18, 30:12f, 36:23). Neben den Aussagen, die von einer Aburteilung des einzelnen Menschen sprechen, gibt es aber auch solche, die von einem Gericht über die gesamte Gemeinschaft (umma) berichten (4:41f, 16:84, 28:75).

Die Zustände im Paradies werden sehr anschaulich und lebensnah beschrieben. Dort gibt es Flüsse von Wasser, Milch, Wein und Honig, Fleisch und Früchte, Ruhebetten, Kissen und Teppiche sowie zahlreiche Paradiesjungfrauen. Im Paradies finden sich die verstorbenen Verwandten wieder, sofern diese ebenfalls gläubig waren. Die Paradiesbewohner schmücken sich mit Gold, Armringen und Perlen, tragen Kleider aus Seide und Brokat und erfreuen sich allem, was sie begehren. Sie sind aller Mühsal entledigt und loben Gott für seine Huld und Rechtleitung.

Die Zustände in der Hölle, dem endzeitlichen Ort der Verdammten, werden dagegen als feuriger Abgrund beschrieben, in dem die Menschen immer währende Qualen zu erleiden haben.