Freigewordener Sklave
Nach dem AT soll im Sabbatjahr und im Jubeljahr, d.h. alle sieben und alle fünfzig Jahre eine Freilassung stattfinden (Ex 21,2; Lev 25,39-41).
In Apg 6,9 werden »Libertiner« (vom lat. libertinus: Freigelassener) erwähnt, die in Jerusalem eine Synagogengemeinde bildeten. Es handelt sich vermutlich um Juden, die aus römischer Kriegsgefangenschaft freigelassen worden sind.