Die ökumenische Bewegung versucht die im Laufe der Geschichte entstandenen Spaltungen der Christenheit in verschiedene Konfessionen zu überwinden und das Getrennte zur Einheit zusammenzuführen.
1948 wurde in Amsterdam der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) gegründet, dem heute rund 350 Kirchen mit mehr als 560 Mio. Christen angehören (Stand 2011). Die römisch katholische Kirche hat sich dem Ökumenischen Rat der Kirchen (siehe Ökumenischer Rat der Kirchen) entsprechend ihrem Selbstverständnis als die einzige „allgemeine“ (=katholische) Kirche nicht angeschlossen. Sie arbeitet aber in einzelnen ÖRK-Kommissionen mit.
Die Basisformel von 1948 in Amsterdam wurde 1961 in Neu-Delhi modifiziert und lautet: »Der Ökumenische Rat ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.«
Der Ökumenische Rat will keine »Überkirche« sein und gottesdienstliche Ordnungen oder gemeindliche Lebensformen nicht außer Kraft setzen. Er möchte vor allen Dingen das Gespräch zwischen den getrennten Kirchen fördern, Zusammenarbeit ermöglichen und auf wachsende Einheit, die Verschiedenheiten nicht ausschließt, hinwirken.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die ökumenische Bewegung in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen organisiert. Ihr gehört auch die römisch-katholische Kirche als Vollmitglied an. Die ökumenische Bewegung ist durch das II. Vaticanum (siehe Zweites Vatikanisches Konzil) anerkannt und gefördert worden.
Gemeinsame Gottesdienste, Bibelwochen, diakonische Aktionen, die Möglichkeit der kirchlichen Trauung konfessionsverschiedener Paare, gegenseitige Information und Abstimmung in den Lebensfragen des Volkes sind Früchte der ökumenischen Bewegung in Deutschland.