lateinisch conclave: Zimmer, Gemach, abgeschlossener Raum
(auch cum clave: Schlüssel)
Als Konklave bezeichnet man sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem sich die Kardinäle zur Wahl des Papstes versammeln, als auch die Versammlung selbst. Die Wahl geschieht unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit, damit jegliche Beeinflussung der Kardinäle verhindert wird. Diese Praxis wurde 1274 eingeführt. Seit 1878 finden die Papstwahlen in der Sixtinischen Kapelle statt. Das Konklave soll 15, spätestens 20 Tage nach dem Tod des Papstes beginnen.
Die Abgeschlossenheit im Konklave bietet die Gewähr für äußere Ruhe und innere Sammlung und schützt vor Indiskretionen und Beeinflussung von außen. Außer den wahlberechtigten Kardinälen können einige weitere Personen Zugang zum Konklave haben, die von der Sonderkongregation vorher bestätigt werden müssen. Diese Personen sind zu strengster Geheimhaltung verpflichtet und werden vor Beginn der Wahlhandlungen vereidigt. Sie haben während der Wahlhandlungen die Sixtinische Kapelle zu verlassen. Dies sind:
- der Sekretär des Kardinalskollegiums, der als Sekretär der Wahlversammlung fungiert
- der Päpstliche Zeremonienmeister mit zwei Zeremoniaren und zwei Ordensleuten der Päpstlichen Sakristei
- ein vom Kardinaldekan ausgewählter Kleriker, der ihm in seinem Amt assistiert
- einige Ordenspriester verschiedener Sprachen für die Beichte
- zwei Ärzte für eventuelle Notfälle
- für den Tischdienst und die Sauberhaltung der Räumlichkeiten zuständige Personen.