Leuenberger Konkordie


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Die „Konkordie reformatorischer Kirchen“ – auch Leuenberger Konkordie genannt – stellt aufgrund von Lehrgesprächen ein „gemeinsames Verständnis des Evangeliums” zwischen lutherischen, reformierten und unierten Kirchen, den Waldensern und den Böhmischen Brüdern fest.

Am 16. März 1973 wurde auf dem Leuenberg bei Basel die Leuenberger Konkordie unterzeichnet. Auf dieser erkannten sich die unterzeichnenden Kirchen gegenseitig an und erklärten untereinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft (siehe Abendmahl (evangelisch)). Die 49 Artikel umfassende Konkordie trat am 1. Januar 1974 in Kraft. Sie wurde bisher von 105 Kirchen unterzeichnet (Stand 2011).

siehe Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa