Sippe


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Mit dem Begriff »Sippe« wird ursprünglich die Gemeinschaft der von einem Stammvater (siehe Abraham) stammenden Männer bezeichnet. In dieser Gemeinschaft genossen die Frauen lediglich Schutz und hatten sonst keinerlei Rechte. Neben diese feste Sippe trat schon in frühgeschichtlicher Zeit die offene Sippe, die durch Eheschließung entstand.
Die Sippe war Trägerin aller Rechtsverhältnisse ihrer Angehörigen. Das gemeinsame Handeln beruhte auf gemeinsamen Beschlüssen: Alle hafteten für das Handeln eine jeden einzelnen. Die Sippe vermittelte ihren Angehörigen Anteil an Recht und Freiheit und gewährte dem Einzelnen Ehrenschutz durch Fehde und Blutrache. Sie besaß eine eigenen Gerichtsbarkeit und konnte einzelne Mitglieder der Sippe zum Tode verurteilen oder aus der Gemeinschaft ausschließen. Der Ausgeschlossene war recht- und ehrlos und jedermann war aufgefordert, ihn zu töten (siehe Acht).