hebräisch: mischpat habechora Das Erstgeburtsrecht war das Recht des erstgeborenen Sohnes auf das Eigentum des Vaters. Das Land des Vaters (und der Besitz) wurde auf den ältesten Sohn übertragen, von dem man annahm, dass er es am besten verteidigen konnte. Die weiblichen und jüngeren männlichen Geschwister des Ältesten waren dabei vom Erbe ausgeschlossen. Im alten ..Read more