Tag : Naturrecht

Der Rechtspositivismus vertritt die Vorstellung, dass die Geltung von Normen allein durch staatliche Gesetze begründet wird. Er hat seinen Namen daher, weil das staatliche Recht auch als positives (lat. ius positivum), d.h. gesetztes Recht bezeichnet wird. In seiner Ablehnung aller überpositiven Normen steht der Rechtspositivismus im Gegensatz zum siehe Naturrecht. Der Rechtspositivismus erlangte im 19. ..

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lateinisch: ius naturale Naturrecht ist das Recht, das nicht durch die Gesetzgebung des Staates zustande kommt. Das Naturrecht ist demzufolge überstaatlich bzw. vorstaatliches Recht, welches dem Menschen aufgrund seiner Natur zukommt. Die Vorstellung vom Naturrecht steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Die Idee des Naturrechts liegt bereits in der griechischen Philosophie begründet, insbesondere der Stoa. Im ..

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