Tag : Investitur

Mit dem Begriff Investitur bezeichnet man die Einweisung eines weltlichen oder geistlichen Lehnsnehmers in den Besitz eines Amtes oder Grundstücks und zugleich die Übertragung des Rechts, dieses zu nutzen. Damit verbunden war ein Treueeid und der Handgang, das Einlegen der gefalteten Hände in die offenen Hände des Lehnsherrn. Der formale Akt der Investitur von Bischöfen ..

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