Der Frankfurter Anstand, der am 19. April 1539 von Kaiser Karl V. unterzeichnet wurde, bekräftigt die Aussagen des Nürnberger Religionsfriedens, der den bestehenden Zustand zwischen Protestanten und Katholiken im Reich sichern sollte. Der Vertrag war zunächst auf 6 Monate befristet. Er beinhaltete die Wahrung des Religionsfriedens und die Einstellung der Reichskammergerichtsprozesse gegen die evangelischen Stände. ..Weiter lesen