Tag : Abtei

Abteien sind Klöster (siehe Kloster), denen ein Abt bzw. eine Äbtissin vorsteht Abt, Äbtissin. Diese Klöster haben in der Regel ein eigenes Vermögens- und Verwaltungsrecht und sind damit selbstständig. Frauen oder Männer, die als Gemeinschaft in einer Abtei leben, nennt man Nonnen oder Mönche. Sie leben nach einer bestimmten Regel, nach einer festgelegten religiösen L..

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hebräisch “abba” : Vater Abt ist ursprünglich die Bezeichnung des Mönches, der durch Vorbild, Mahnung und geistliches Wort die anderen (zuerst in der Wüste lebenden) Mönche im gottgeweihten Leben bestärkt und vertieft. Nach Herausbildung einer festen klösterlichen Lebensform ist er der Vorsteher der Gemeinschaft mit rechtlichen Befugnissen. Der Abt bleibt aber weiter der geistliche Vater, ..

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