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Landeskirche


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siehe Landeskirchen




<< Muta-Beziehung Josef von Arimathäa >>
    • Augsburger Religionsfrieden
      Die reichsrechtliche Anerkennung der Anhänger des Augsburger Bekenntnisses durch den Augsburger Reichstag von 1555 nennt man Augsburger Religionsfrieden. Durch die Anerkennung des bestehenden Bekenntnisstandes wurde auf ein einheitliches Bekenntnis im Reich verzichtet und das Landeskirchentum bestätigt. Ausgeschlossen blieben die Reformierten sowie die Täufer und andere Bewegungen. Der Augsburger Religionsfriede verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der konfessionellen ..Read more

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