Ius talionis


CC-BY  Heinz-Jürgen Deuster Nachschlagen

Fachausdruck für den Grundsatz streng gleicher Ersatzforderung für angerichteten Schaden. »Auge um Auge, Zahn um Zahn« – in diesem vielzitierten Rechtsgrundsatz ist das Ius talionis ausgesprochen, das bei vielen als das entscheidende Prinzip der alttestamentlichen Religion gilt. Das trifft jedoch nicht zu. Zunächst sei angemerkt, dass der Talionsgrundsatz keineswegs nur alttestamentlich ist.
Im AT kommt er nur an drei Stellen vor: Ex 21,23-25; Lev 24,18 und Dtn 19,21.
Es geht diesem Recht darum, das gegenseitige Verhältnis der Menschen im Gleichgewicht zu halten. Vermutlich stammt dieser Grundsatz aus der Zeit der Nomaden, also aus einer Gesellschaftsstruktur, wo nicht personenbezogenes, sondern viel stärker gruppenbezogenes Rechtsdenken vorliegt. Ist einem Mitglied der einen Gruppe ein Schaden zugefügt worden, so ist die Kraft der Gruppe geschädigt; ein Ausgleich kann nur so gefunden werden, dass auch die andere Gruppe entsprechend geschädigt wird. Die Absicht ist aber nicht auf die Schädigung als solche gerichtet, sondern auf die BEGRENZUNG der Schädigung. Es geht darum, den Mechanismus der Blutrache auf ein Maß zu begrenzen, dass das Überleben der betroffenen Gruppe ermöglicht.
Die Ausbreitung der Vergeltung, die im AT z.B. das Lamechlied ( Gen 4,23 f) beschreibt, soll durch die Anwendung des Ius talionis verhindert werden; also nur e i n Leben für ein Leben, nur e i n Auge für ein Auge usw..
Diese Formel aus dem Nomadentum wurde im AT übernommen, beschränkt sich aber auf den Rechtsfall der Körperverletzung, ist also keineswegs ein Prinzip des alttestamentlichen Rechtes. Es ist daher auch kein Grundsatz für das Verhalten zwischen Personen, entspricht also nicht dem »Wie du mir, so ich dir!&#171 – Gedanken unserer Zeit (siehe Tat-Folge-Zusammenhang)