Evangelische Kirche in Deutschland


CC-BY  Udo Hahn / ekd.de + Thomas Krüger Nachschlagen

n Deutschland gibt es zur Zeit (Stand 2011) 22 evangelische Landeskirchen, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bilden. Die EKD besteht seit 1945, als am 31. August die Kirchenkonferenz von Treysa die vorläufige Ordnung der EKD beschloss und einen Rat einsetzte. Die Grundordnung wurde am 13. Juli 1948 in Eisenach verabschiedet. Sie definiert die EKD als „Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen“. Gliedkirchen der EKD sind:

Evangelische Landeskirche Anhalts,
Evangelische Landeskirche in Baden,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig,
Bremische Evangelische Kirche,
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers,
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau,
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck,
Lippische Landeskirche,
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs,
Evangelische Kirche in Mitteldeutschland,
Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg,
Evangelische Kirche der Pfalz,
Pommersche Evangelische Kirche,
Evangelisch-reformierte Kirche,
Evangelische Kirche im Rheinland,
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens,
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe,
Evangelische Kirche von Westfalen und
Evangelische Landeskirche in Württemberg.

Die EKD hat nach ihrer Grundordnung drei Leitungsorgane: die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Die Synode besteht aus 106 von den synodalen Organen der Gliedkirchen gewählten und zwanzig vom Rat berufenen Mitgliedern. Die Synode (“Kirchenparlament”) wird von einem Präsidium unter Vorsitz eines/einer Präses geleitet – seit 2009 bekleidet Kathrin Göring-Eckardt dieses Amt.

Die EKD-Synode sie ist gesetzgebende Gewalt, beschließt den Haushalt der EKD, erörtert Fragen des kirchlichen Lebens und wählt in Gemeinschaft mit der Kirchenkonferenz den 15-köpfigen Rat, an dessen Spitze der/die Vorsitzende des Rates der EKD steht. Seit 2009 ist dies Nikolaus Schneider als Nachfolger von Margot Käßmann. Der Rat führt die Geschäfte zwischen den jährlich stattfindenden Synoden. Die Kirchenkonferenz wird von den Kirchenleitungen der Gliedkirchen gebildet und wirkt bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates der EKD mit.

Die zentrale Verwaltung ist das Kirchenamt der EKD mit Sitz in Hannover.

Stand der Angaben: Oktober 2011