Apostolischer Stuhl


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Ursprünglich jeder von Aposteln gegründete Bischofssitz, unter denen Alexandrien, Antiochien, Jerusalem und Rom als Patriarchalsitze einen Vorrang haben, dann nur noch für die Kathedra Petri (das Amt des Bischofs von Rom) und in seinem Auftrag handelnde römische Kurienbehörden. Nach der Definition handelt es sich um synonyme Begriffe für den Papst selbst in Ausübung seines Amtes oder aber die Organe der römischen Kurie, durch die der Papst die Leitung der Kirche ausübt. Die Rechtsmacht der Kurie leitet sich jedoch vom Papst her, so dass letztlich immer der Papst selbst mit dem Terminus gemeint ist.

Der Apostolische Stuhl, in diesem Sinne also der Papst, ist Völkerrechtssubjekt und nimmt unter dieser Bezeichnung am Völkerrechtsverkehr teil. Der »A.St.« ist Signatar internationaler Verträge Abkommen, Mitglied internationaler Nicht-Regierungsorganisationen. Zu unterscheiden sind zwei Rechtsträger: der Apostolischer Stuhl und der 1929 gegründete Vatikanstaat (Staat der Stadt des Vatikans oder Vatikanstadt). Im diplomatischen Verkehr mit den Staaten und den Vereinten Nationen gilt die Bezeichnung Heiliger Stuhl (Santa Sede, Holy See, Saint Si?ge).