Verbot, Gewinn aus einem Darlehen zu erzielen. Die Leihzinsen waren im Altertum beliebig hoch und sind als Wucherzinsen zu bezeichnen. Da Kredite im Altertum, anders als heute, nicht zur Kapitalbildung, sondern nur zur Bedarfsdeckung dienten, waren Zinsen weit schwieriger zu zahlen. Das Alte Testament verbietet den Juden untereinander das Zinsnehmen (Dtn 23,19). Auch Plato, Aristoteles und Seneca befürworteten ein Zinsverbot, ebenso die Kirchenväter. Die römischen Kaiser versuchten (vergeblich) die Zinshöhe auf 6-12 Prozent zu begrenzen. Das Konzil von Nizäa verbot 325 den Klerikern das Zinsgeschäft unter Androhung der Exkommunikation. Seit dem 9. Jahrhundert gab es ein kirchliches Zinsverbot auch für die Laien. Die Wirkung dieser Verbote war zwar begrenzt, hatte aber vor allem für Juden zur Folge, dass sie in das Geldgeschäft abgedrängt und zugleich als »Wucherer« gehasst und verfolgt wurden. Als mit dem Aufkommen des Kapitalismus Geldgeschäfte häufiger, notwendiger und geregelter wurden, gab man das Zinsverbot allmählich auf. Nur das Wucherverbot wurde beibehalten. Die Zinsgrenzen werden jetzt vom Staat festgesetzt.