Widerstand (allgemein)


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Allgemein bezeichnet Widerstand die Abwehr einer Gefahr. Politischer Widerstand bezeichnet ein Verhalten, das sich gegen eine als bedrohlich und nicht legitim empfundene Herrschaft richtet. Es gibt Widerstand gegen Personen (den Herrscher, die Herrschenden), gegen die Form der Herrschaft (z.B. Diktaturen) bzw. gegen einzelne politische Maßnahmen. Passiver Widerstand, d.h. die gewaltlose Weigerung (z.B. Streik), ist von militantem Widerstand, d.h. den aktiven, mit Gewalt gegen Sachen oder Personen verbundenen Handlungen, zu unterscheiden. Das Recht auf Widerstand zählt seit der Entwicklung moderner Verfassungen Ende des 18. Jhs. zu den Grundrechten.