Weihe


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Weihe ist die feierliche Segenshandlung von Personen und Sachen. Segnet Gott, was Menschen schaffen? In der evangelischen Kirche sind Einweihungshandlungen an kirchlichen Gebäuden und Gegenständen – die Weihe eines neuen Altars, einer neuen Kanzel, eines neuen Taufsteins, einer neuen Orgel, neuer Glocken sowie von Tauf- und Abendmahlsgeräten, die Einweihung von Gebäuden (z.B. Kindertagesstätte, Altenheim, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung, Schule oder Bildungseinrichtung, Friedhof mit Friedhofskapelle) sowie sonstiger Bauwerke (z.B. Wohnhaus, Kindertagesstätte, Altenheim, Schule, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Straße, Brücke, Fabrik, Freizeit- oder Sporteinrichtung) grundsätzlich möglich. Bei den zuletzt genannten Weihehandlungen ist es meist die Regel, dass sie von Vertretern der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes bzw. einer ökumenischen Andacht vorgenommen werden.

Kirchenrechtlich gilt, dass alle Glieder der evangelischen Kirche einen grundsätzlichen Anspruch auf Gewährung einer Einweihungshandlung haben. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht die Gegenstände „heilig“ gesprochen werden, sondern dass die Menschen, die damit zu tun haben, unter den Schutz und Segen Gottes gestellt werden. Bestehen jedoch Bedenken, dass ein Missbrauch vorliegen und die Freiheit der Verkündigung nicht gewährleistet sein könnte, so kann die kirchliche Weihehandlung verweigert werden. So ist beispielsweise der Segen für ein Bordell gänzlich ausgeschlossen.

Der Begriff „Weihe“ begegnet in der römisch-katholischen Kirche auch im Zusammenhang mit der so genannten Priesterweihe. In der evangelischen Kirche spricht man bei Pfarrern und Pastorinnen von Ordination.