Weihbischof


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Weihbischöfe sind in der römisch-katholischen Kirche vom Papst ernannte und zum Bischof geweihte Priester, die einem Diözesanbischof zur Unterstützung zugeordnet sind und keinem eigenen Bistum vorstehen. In der Regel spendet der jeweilige Ortsbischof »seinem« Weihbischof im Beisein von mindestens zwei weiteren Bischöfen die Bischofsweihe.

Wie alle Bischöfe tragen auch die Weihbischöfe Bischofsring, Hirtenstab und Mitra, die spitz zulaufende, liturgische Kopfbedeckung. Zu den Vollmachten eines Weihbischofs gehören die Spendung der Weihesakramente, der Firmung sowie Altar- und Kirchweihen. In Deutschland sind Weihbischöfe stimmberechtigte Mitglieder der Bischofskonferenz.