Was dürfen Kinder arbeiten?


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Ab 1839 gab es in Preußen ein Gesetz, das Kinder vor Ausbeutung durch Arbeit schützen sollte(genannt preußisches Regulativ). Dieses wurde aber keineswegs aus Gründen der Kinderliebe eingeführt, sondern geht darauf zurück, dass man festgestellt hatte, dass die Rekruten fürs Militär durch ihre vorherige Arbeit in einer zu schlechten Verfassung waren.
Kinder unter 9 Jahren wurde die Arbeit in den Fabriken verboten. Die tägliche Arbeitszeit von Kindern zwischen 9 und 16 Jahren wurde auf 10 Stunden begrenzt. In den folgenden Jahren wurden diese Regelungen sukzessive ausgeweitet. Ab 1902 galt im Deutschen Reich das Kinderschutzgesetz, in dem Kindern bis zu 12 Jahren das Arbeiten in Industriebetrieben untersagt wurde. Heute gilt in Deutschland das Jugendarbeitschutzgesetz
Dieses regelt unter anderem, dass Kinder unter 15 Jahren und Kinder, die schulpflichtig sind, keiner Tätigkeit nachgehen dürfen. Mit Genehmigung der Eltern ist es allerdings schon ab dem 13. Lebensjahr möglich, leichte Arbeiten aufzunehmen. Leichte Arbeiten sind beispielsweise Nachhilfeunterricht oder Zeitungsaustragen. Sie müssen allerdings auf 2 Stunden begrenzt sein. Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren ist es – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – untersagt, länger als 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Weitere
Einzelheiten lassen sich im Jugendarbeitsschutzgesetz nachlesen.