Die Schuld ist ein zeitweiliger Zustand, in dem sich ein Mensch, eine Gruppe, eine Klasse usw. als Folge begangener unmoralischer Handlungen, nicht wahrgenommener Verantwortung, der Vernachlässigung von Pflichten oder der Verletzung des Rechts beziehungsweise der Verübung eines Verbrechens befindet.
Die Frage nach der Berechtigung eines Schuldgefühls hängt mit der Frage nach der Freiheit des Willens zusammen. Jemand kann nämlich nur an einer Tat schuld haben, wenn er bei seiner Entscheidung für diese Tat auch wirklich voll über deren Tragweite und Hintergründe informiert war und wenn ihm plausible Alternativen zugänglich waren, was er hätte anders und besser machen können.
Sie hat aus psychologischer Sicht eine weitaus größere Bedeutung als aus juristischer. Denn dieser Begriff bezieht sich auf das Verhältnis der Menschen untereinander, beschreibt also einen sozialen bzw. zwischenmenschlichen Sachverhalt.
Der Schuld wird somit eine negative psychologische Wertung zugeordnet.
Im juristischen Bereich arbeitet man hauptsächlich mit dem Schuldbewusstsein und dem Schuldgefühl des Beklagten, um einen Schuldspruch auszusprechen, was z.B. im amerikanischen Strafrecht eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat. Hier zeigt sich, dass die Akzeptanz von moralisch-ethischen Grundsätzen eine wichtige Rolle für das Schuldempfinden des Beklagten hat.
Auch bedeutet dieser Begriff besonders für die Finanz- und Wirtschaftswelt innerhalb eines Schuldverhältnisses eine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger.
Im christlichen Verständnis gab es lange zahlreiche Parallelen zur juristischen Ansicht. Demgegenüber steht der in der Theologie verwendete Begriff Sünde, der das Verhältnis zwischen Mensch zu Gott beschreibt.