Schmalkaldische Artikel


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Die Schmalkaldischen Artikel sind neben dem Kleinen und dem Großen Katechismus die einzige Bekenntnisschrift (siehe Bekenntnisschriften) aus der Feder Martin Luthers.

Luther war im Februar 1537 mit den anderen Wittenbergern zum Fürstenkongress des Schmalkaldischen Bundes geeilt und legte dort im Auftrag des sächsischen Kurfürsten die Schmalkaldischen Artikel vor, die – wohl auch wegen Luthers deutlicher Sprache – nur verhalten aufgenommen wurden. Luther konnte vor Ort nicht für seine Sache in der üblichen Weise streiten, da ihn Nierensteine plagten.

In den Schmalkaldischen Artikeln benennt Luther das Wesentliche seiner Theologie, vor allem vor dem Hintergrund des Trennenden zur römisch-katholischen Kirche. Sie sind mit viel Herzblut geschrieben, sind weniger diplomatisch formuliert als die Bekenntnisschriften aus der Feder Philipp Melanchthons und gelten deshalb noch heute als Luthers „Privatbekenntnis“.