Zivildienst
Unter Zivildienst versteht man den im Falle der Anerkennung als Wehrdienstverweigerer geleisteten Ersatzdienst. Das Grundgesetz garantiert das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3) aus Gewissensgründen (siehe Glaubensfreiheit).…