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Zivildienst

3. November 2003

Unter Zivildienst versteht man den im Falle der Anerkennung als Wehrdienstverweigerer geleisteten Ersatzdienst. Das Grundgesetz garantiert das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3) aus Gewissensgründen (siehe Glaubensfreiheit).…