Laut Kirchenrecht finden Bischofssynoden nicht in regelmäßigen Abständen statt, sondern jeweils zu einem konkreten Anlass. Im Kirchenrecht heisst es: »Die Bischofssynode untersteht direkt der Autoriät des Papstes, dessen Sache es näherhin ist, die Synode einzuberufen, sooft es ihm angebracht erscheint,…« Anders verhält es sich mit den Ad-Limina-Besuchen. Dazu kommen die Bischöfe eines Landes alle fünf ..Read more