In Deutschland sind Staat und Kirche seit 1918 getrennt. Der Staat ist aufgrund des Grundgesetzes zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Dies hindert ihn aber nicht daran, ein partnerschaftliches Verhältnis zu den Kirchen zu entwickeln. So zieht er für die Kirchen gegen Gebühr die Kirchensteuer ein. Er finanziert u. a. den Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Theologische Fakultäten ..