Zur Erfassung des Wesens des israelitischen Rechts ist das Verständnis des hebräischen Begriffs mischpa´t notwendig. Das Wort (in deutschen Übersetzungen oft unkenntlich und verschiedenartig übersetzt) bezeichnet die eine Sache oder Person regierende »Norm, »normales« Tun, »normales« Aussehen mit ihren Rechten und Pflichten. Also: Rechtsordnung samt den Mitteln, diese durchzusetzen, d.h. Rechtssätze und Rechtspflege.Dabei ist die ..