Das Amt des Kardinaldekans geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Er wird aus der Reihe der Kardinalbischöfe gewählt und durch den Papst bestätigt. Der Kardinaldekan präsentiert und repräsentiert das Kardinalskollegium. Er muss seinen Wohnsitz in der Stadt Rom nehmen. Wenn der Papst stirbt, wird der Kardinaldekan vom Camerlengo oder vom Präfekten des Päpstlichen Hauses über ..