Tag : Islam

Das Schicksal (arab.= qadar, türk.= kismet = »das Zugeteilte«) ist das dem Menschen von Gott zugeteilte Los. Aufgrund der Überzeugung, dass alles Geschehen durch Gottes Willen vorherbestimmt ist, ist der fromme Muslim geneigt, die Unwägbarkeiten des Lebens passiv und zuweilen auch fatalistisch zu ertragen. Unbesehen der göttlichen Prädestination (Vorausbestimmung) steht der Muslim dennoch in der ..

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Die Speisegesetze des Islam bilden einen Teilbereich des islamischen Rechts. Im Qur’ân (Koran) wird der Genuss von Schweinefleisch verboten. Vorgeschrieben ist, dass den zu schlachtenden Tieren die Kehle aufgeschnitten wird, damit das Blut vollständig ausfließen kann (siehe Schächten). Neben dem Schweinefleischverbot existieren eine Reihe anderer Speiseverbote, doch variieren innerhalb der verschiedenen Rechtsschulen die entsprechenden Auffassungen. ..

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»Nation of Islam«, auch »Black Muslims« genannt. Um 1930 von Wallace D. Fard in Detroit (USA) begründete neoislamische Gemeinschaft. Fard bezeichnete sich selbst als der »Oberste Herrscher des Universums« und sah in der schwarzen Bevölkerung den Ursprung jeder Zivilisation. Er sagte die Vernichtung der weißen Rasse und des Christentums sowie die Errichtung einer Schwarzen Nation ..

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arabisch: al-halal wa’l-harâm: das Erlaubte (halal) und das Verbotene (harâm) Die einzelnen Bestimmungen sind enthalten in der sharî’a (siehe Scharia), dem göttlichen Gesetz des Islam. In den Details bestehen aber Abweichungen zwischen den verschiedene Rechtsauffassungen vertretenden Schulen der sharî’a. siehe Speisegesetze (Islam), siehe Mens..

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Wahhâbîya (arab. Wahhabiten). Zur hanbalitischen Rechtsschule gehörende ultraorthodoxe, puritanische Sonderrichtung des Islam. Sie ist eine Gründung des Ibn ’Abd al-Wahhâb (1703-1787) und fand unter den Stammesführern der Sa’?dî (Saudi) große Unterstützung. Während des 19. Jh. konnten sich die Wahhâbiten durch die Verbindung mit den Sa’?dî stark verbreiten. 1803 eroberten sie Makka (Mekka), das Zentrum der ..

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Jizya [gespr. Dschisya] (von arab. jazâ = »Belohnung«, »Zahlung«) ist die nach Qur’ân (siehe Koran) 9:29 den Nichtmuslimen auferlegte Kopfsteuer, die in etwa das Gegenstück zur islamischen siehe Zakat (Almosen, Sozialabgabe) darstellt, die Muslime entrichten müssen. Als Gegenleistung für die jizya ist der muslimische Staat verpflichtet, den Nichtgläubigen Schutz und Sicherheit und die nach Maßgabe ..

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Ahl al-kitâb (arab.), »Leute des Buches«, Bezeichnung für Juden, Christen, Sabier und Zoroastrier, die im Besitz einer heiligen Schrift (Bibel, Tora usw.) sind. Den Anhängern dieser Religionen wurde der Status des »dhimma« (Schutz) (siehe Dhimmi) zuerkannt. Ihnen ist erlaubt, ihre Religion frei auszuüben, doch sind sie zur Entrichtung eines Tributs (siehe Jizya) [einer Art Sondersteuer] ..

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Dhimmî (arab.) ist im Islam die Bezeichnung für Juden, Christen und Zoroastrier, die als »Leute der Schrift« (= Bibel) [ahl al-kitâb] einen besonderen Status unter den Nichtgläubigen besitzen und gegen Entrichtung einer Kopfsteuer (siehe jizya) im Gegensatz zu den Heiden (mushrik?n) oder Ungläubigen resp. Polytheisten (kâfir?n) (siehe Polytheismus) ihre Religion im Allgemeinen ungehindert ausüben dürfen. ..

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Qibla (arab.) ist im Islam die nach Mekka orientierte Gebetsrichtung. In den Moscheen ist die qibla durch eine Nische (mihrâb) in der Wand ..

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