lateinisch ordalium Gottesurteil bedeutet im weiten Sinn ein Eingreifen Gottes zum Zweck der Strafe oder zum Erweis der Wahrheit. Im engen Sinn versteht man darunter ein Beweismittel im Rechtsstreit, bei dem Gott durch eine bestimmte Probe, die der Verdächtigte bestehen muss, zu einer »Entscheidung« herausgefordert wurde. Der Brauch des Gottesurteils ist bereits in prähistorischer Zeit ..