Als »Adoption« bezeichnet man die »Annahme eines Menschen [meist Kindes] an »Kindes Statt« mit allen Rechten und Pflichten. Im »Bürgerlichen Recht« erhält der »Adoptierte« den Familiennamen der Adoptio..
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Als »Adoption« bezeichnet man die »Annahme eines Menschen [meist Kindes] an »Kindes Statt« mit allen Rechten und Pflichten. Im »Bürgerlichen Recht« erhält der »Adoptierte« den Familiennamen der Adoptio..