Als »Adoption« bezeichnet man die »Annahme eines Menschen [meist Kindes] an »Kindes Statt« mit allen Rechten und Pflichten. Im »Bürgerlichen Recht« erhält der »Adoptierte« den Familiennamen der Adoptio..
Als »Adoption« bezeichnet man die »Annahme eines Menschen [meist Kindes] an »Kindes Statt« mit allen Rechten und Pflichten. Im »Bürgerlichen Recht« erhält der »Adoptierte« den Familiennamen der Adoptio..