Schisma


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(griech. = Spaltung).

Die Aufhebung einer Kirchengemeinschaft aus kirchenrechtlichen Gründen. Die Kirchengeschichte kennt zwei bedeutende Kirchenspaltungen: das Morgenländische und das Abendländische Schisma. Ersteres nahm seinen Anfang im 4./5. Jahrhundert und war im 11. Jahrhundert vollzogen: Im Jahre 1054 erfolgte die Loslösung der orthodoxen Kirche (siehe Orthodoxe Kirche)von der römisch-katholischen Kirche (siehe Katholische Kirche) als Schisma.

Das Abendländische Schisma fand in der Zeit von 1378 bis 1417 statt. Durch Machtkämpfe innerhalb des damaligen Papsttums beanspruchen 1409 schließlich drei Päpste in Avignon, Pisa und Rom die oberste kirchliche Gewalt. Das Schisma wurde 1417 durch das Konstanzer Konzil beseitigt.

Der Begriff kann heute noch die Gehorsamsverweigerung gegenüber dem Papst bezeichnen: Jemand befindet sich in einem Schisma, das heißt im Zustand der Gehorsamsverweigerung.